AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND ABWEICHUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Firma SD Engineering e.U. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Firma SD Engineering e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

2. ANGEBOTE, NEBENABREDEN

Die Angebote der Firma SD Engineering e.U. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. Enthält eine Auftragsbestätigung der Firma SD Engineering e.U. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

 

Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

3. AUFTRAGSERTEILUNG

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma SD Engineering e.U. um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

 

Die Firma SD Engineering e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Die Firma SD Engineering e.U. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die Firma SD Engineering e.U. ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 6 Tagen zu widersprechen. Die Firma SD Engineering e.U. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros Aufträge erteilen. Die Firma SD Engineering e.U. ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn sie beabsichtigt Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat die Firma SD Engineering e.U. den Auftrag selbst durchzuführen.

 

4. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der Firma SD Engineering e.U. innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen über ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen kann, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden. Die Firma SD Engineering e.U. hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

 

5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bei Verzug der Firma SD Engineering e.U. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Firma SD Engineering e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Firma SD Engineering e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ist die Firma SD Engineering e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Des Weiteren findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der Firma SD Engineering e.U. erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

6. HONORAR, LEISTUNGSUMFANG

Dem Honoraranspruch der Firma SD Engineering e.U. liegen die vom Fachverband Technischen Büros-Ingenieurbüros herausgegebenen Honorarrichtlinien und Leistungsbilder zugrunde.

 

Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

 

7. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Firma SD Engineering e.U.

 

8. GEHEIMHALTUNG

Die Firma SD Engineering e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. Die Firma SD Engineering e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die Firma SD Engineering e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliches Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

9. SCHUTZ DER PLÄNE

Die Firma SD Engineering e.U. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

 

Die Firma SD Engineering e.U. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros anzugeben.

 

10. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

Für Verträge zwischen Auftraggeber un der Firma SD Engineering e.U. kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Firma SD Engineering e.U. vereinbart.

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